Goldman-Downgrade drückt AppLovin-Aktie vorbörslich ins Minus
Investing.com - Die Aktien von AppLovin Corp (NASDAQ:APP) verloren am Montag im vorbörslichen US-Handel 3,3 Prozent. Hintergrund ist, dass Goldman Sachs (NYSE:GS) seine Kaufempfehlung für den Spezialisten für mobile Werbeplattformen auf „Neutral“ gesenkt hat.
Die Entscheidung von Goldman Sachs erfolgte inmitten wachsender Bedenken hinsichtlich des Verhältnisses von Chancen und Risiken. Insbesondere der starke Kursanstieg der Aktie seit Jahresbeginn sorgt laut den Analysten nun für eine ausgewogenere Bewertung.
Seit die AppLovin-Aktien im April 2022 auf die Kaufempfehlungsliste von Goldman Sachs aufgenommen wurden, ist der Kurs um beachtliche 192 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: Der S&P 500 konnte im gleichen Zeitraum lediglich um 30 Prozent zulegen.
Aktuell notieren die Papiere von AppLovin bei 143 US-Dollar und haben damit seit dem letzten Quartalsbericht 113 Prozent an Wert gewonnen. Goldman Sachs sieht auf diesem Niveau nun ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag. Die Bank erhöhte zwar ihr Kursziel für die kommenden zwölf Monate von zuvor 103 auf 150 US-Dollar, betonte jedoch, dass das erwartete Aufwärtspotenzial weitgehend im Aktienkurs eingepreist sei.
AppLovin konnte in den letzten Jahren vor allem durch sein starkes Software-Geschäft überzeugen, insbesondere durch die mit Künstlicher Intelligenz betriebene AXON-2.0-Plattform, die eine Optimierung der Performance mobiler Anwendungen und Werbeanzeigen ermöglicht.
Während Goldman Sachs zuvor optimistisch hinsichtlich der Marktanteilsgewinne von AppLovin im Bereich mobile Werbung, insbesondere im Gaming-Sektor, war, reflektiert die Herabstufung nun eine abwartendere Haltung. Die Aktie habe laut den Analysten bereits einen Großteil des erwarteten Wachstums eingepreist.
Trotz der vorsichtigeren Einschätzung bleibt Goldman Sachs weiterhin positiv gegenüber dem Software-Segment von AppLovin.
Der oben präsentierte Inhalt, ob von einer Drittpartei oder nicht, wird lediglich als allgemeiner Rat betrachtet. Dieser Artikel sollte nicht als enthaltend Anlageberatung, Investitionsempfehlungen, ein Angebot oder eine Aufforderung für jegliche Transaktionen in Finanzinstrumenten ausgelegt werden.