SEC bestätigt: Proof-of-Work-Krypto-Mining fällt nicht unter das Wertpapiergesetz

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  • Die US-Börsenaufsicht SEC hat in einer aktuellen Mitteilung klargestellt, dass Krypto-Mining-Aktivitäten nicht als Wertpapierangebote einzustufen sind.


  • Die Stellungnahme könnte sich positiv auf die Aktienkurse von Bitcoin-Mining-Unternehmen auswirken.


  • Der von Präsident Trump nominierte Kandidat für den Vorsitz der SEC, Paul Atkins, wird sich am kommenden Donnerstag einer Anhörung vor dem Bankenausschuss des US-Senats stellen.


Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der SEC veröffentlichte am Donnerstag eine Erklärung zu ihrer Position hinsichtlich des Proof-of-Work-(PoW)-Krypto-Minings. Demnach unterliegen weder Solo-Mining noch Mining-Pools dem US-Wertpapierrecht, da diese Aktivitäten keinen zentralen Akteur oder unternehmerische Leitung erfordern, um Gewinne zu erzielen.


SEC stellt klar: Gewinne aus PoW-Mining gelten nicht als Wertpapiere


Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-Börsenaufsicht SEC hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie ihre Haltung zum Proof-of-Work-(PoW)-Mining präzisiert. Laut der Behörde stellen Mining-Aktivitäten für sogenannte „Covered Crypto Assets“ – etwa auf öffentlichen, erlaubnisfreien Blockchains wie Bitcoin – kein Wertpapierangebot dar.


In dem Schreiben werden zwei Haupttypen von Minern genannt: Solo-Miner und Mining-Pools. Diese generieren Erträge, indem sie Rechenleistung einsetzen, um komplexe kryptografische Aufgaben zu lösen. Die SEC beschreibt dieses Vorgehen als rein administrative oder technische Ausführung des zugrunde liegenden Protokolls.


„Indem ein Miner seine eigene Rechenleistung in einen Pool einbringt, führt er lediglich eine administrative oder technische Tätigkeit aus, um das Netzwerk zu sichern, Transaktionen zu validieren und neue Blöcke hinzuzufügen – und dafür Belohnungen zu erhalten“, so die Behörde.


Auf dieser Grundlage kommt die SEC zu dem Schluss, dass PoW-Miner das Kriterium „fremde Leistung“ aus dem sogenannten Howey-Test nicht erfüllen. Daher müssen diese Akteure ihre Transaktionen nicht gemäß dem Securities Act bei der SEC registrieren.


Die klärende Erklärung wird von vielen Marktteilnehmern als längst überfälliger regulatorischer Durchbruch gewertet. Unter der bisherigen Führung von Gary Gensler herrschte unter Minern oft Unsicherheit über die Rechtslage. Die neue SEC-Leitung schafft nun mit klareren Leitlinien Abhilfe, was insbesondere für Bitcoin-Miner künftig mehr rechtliche Planungssicherheit bedeuten könnte.


Diese Entwicklung könnte einen Kursschub bei Bitcoin-Mining-Aktien auslösen – darunter Marathon Digital (MARA), Riot Platforms (RIOT) und Bitfarms (BITF).


Unterdessen kündigte der Vorsitzende des Bankenausschusses im US-Senat, Tim Scott, an, dass Präsident Donald Trumps Kandidat für den Vorsitz der SEC, Paul Atkins, am kommenden Donnerstag zur Anhörung vor dem Ausschuss erscheinen wird.


Nach der Anhörung wird der Ausschuss voraussichtlich über die Nominierung abstimmen. Bei Zustimmung erfolgt eine finale Abstimmung im gesamten Senat.

Der oben präsentierte Inhalt, ob von einer Drittpartei oder nicht, wird lediglich als allgemeiner Rat betrachtet. Dieser Artikel sollte nicht als enthaltend Anlageberatung, Investitionsempfehlungen, ein Angebot oder eine Aufforderung für jegliche Transaktionen in Finanzinstrumenten ausgelegt werden.

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