US-Justizministerium leitet weitere Schritte gegen Googles Monopolstellung ein

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Investing.com - Die Aktien von Alphabet (NASDAQ:GOOGL), dem Mutterkonzern von Google, gerieten im nachbörslichen US-Handel unter Druck. Ein Kursverlust von 1 % mag auf den ersten Blick moderat erscheinen, doch die Gründe für den Rückgang lassen aufhorchen: Das US-Justizministerium plant Maßnahmen zur Eindämmung der Marktdominanz von Google bei der Online-Suche. Sogar eine mögliche Zerschlagung des Technologieriesen wird in Erwägung gezogen.


Google ist unbestritten der Gigant im Bereich der Online-Suche. Diese Marktmacht könnte dem Unternehmen nun jedoch zum Verhängnis werden. Laut einem aktuellen Bericht von Bloomberg, der sich auf Insider-Informationen stützt, plant das US-Justizministerium konkrete Schritte, um die Vormachtstellung von Google zu brechen. Den entscheidenden Anstoß dazu gab ein Urteil des Bundesrichters Amit P. Mehta, der Anfang August entschied, dass Google ein unrechtmäßiges Monopol auf dem Markt für Online-Suche und Textanzeigen innehat. Dieses Urteil könnte als Grundlage für weitreichende Maßnahmen gegen den Technologiekonzern dienen.


Eine Zerschlagung von Google, ein Schritt, der in der Geschichte der US-amerikanischen Wirtschaft selten vorkommt, steht im Raum. Sollte das US-Justizministerium diesen Weg einschlagen, könnte Google dazu gezwungen werden, sich von zentralen Geschäftsfeldern wie dem Betriebssystem Android und dem Webbrowser Chrome zu trennen.


Doch es muss nicht zwingend zu solch drastischen Maßnahmen kommen. Das Justizministerium prüft offenbar auch weniger einschneidende Optionen. Hierzu könnten Maßnahmen zählen, die Google dazu verpflichten, mehr Daten mit Wettbewerbern zu teilen oder seine unfaire Bevorzugung eigener Produkte bei Künstlicher Intelligenz (KI) einzuschränken.


Sowohl Google als auch das US-Justizministerium haben sich bisher nicht zu den Berichten geäußert.

Der oben präsentierte Inhalt, ob von einer Drittpartei oder nicht, wird lediglich als allgemeiner Rat betrachtet. Dieser Artikel sollte nicht als enthaltend Anlageberatung, Investitionsempfehlungen, ein Angebot oder eine Aufforderung für jegliche Transaktionen in Finanzinstrumenten ausgelegt werden.

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